Erziehungsbeistandschaften

ZIELGRUPPE
Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugssysteme, die Unterstützung im Lebensalltag und in den sozialen Bezügen, wie Familie, Schule, Ausbildung, Freizeit, benötigen!

Die familienunterstützende Hilfestellung ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt.

GRUNDLEGENDE ZIELE
Der Erziehungsbeistand bearbeitet insbesondere Problemlagen von jungen (minderjährigen) Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes im Kontext: der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und Jugendlichen / der schulischen Probleme / anderer sozialer Bezüge

PRIMÄRZIELE

  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Wiederherstellung förderlicher Beziehungen innerhalb der Familie
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Stärkung des Selbstwertes aller Familienmitglieder
  • Erhaltung des Bezugssystems Familie
  • Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen
  • Förderung des Selbsthilfepotentials
  • Prävention von entwicklungsschädigendem Verhalten (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit, etc.)

Der Charakter der Hilfe ist vorbeugend, beratend und begleitend. Dazu werden je nach individuellem Bedarf verschiedenste Methoden und Techniken der sozialen Arbeit eingesetzt:

Einzel- und Familiengespräche / Elternberatung / Hausbesuche / Zusammenarbeit mit Institutionen und Diensten wie Schule, Lehrstelle, Vereine / Förderung von freizeitaktivierenden Tätigkeiten / Gruppenarbeit / themenspezifische, präventive Angebote (z.B. Drogen, Sexualität) / Begleitung im Alltag / individuelle Förderung